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Gericht stärkt Meinungsfreiheit!

Erfolg für Frauenheldinnen e.V.


Frauenheldinnen e.V. setzt Zeichen für Meinungsfreiheit-Kein Maulkorb für Debatten!

Kommentar auf "X" von Sylvia Pantel, Geschäftsführerin der Stiftung für Familienwerte


Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main ist ein wichtiges Signal für die Meinungsfreiheit in unserem Land. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass das Gericht die offene und kritische Auseinandersetzung mit Fragen der geschlechtlichen Selbstbestimmung sowie deren rechtlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen schützt. Frauenheldinnen e.V. hat mit seinem Engagement maßgeblich dazu beigetragen, diese grundsätzliche Klärung herbeizuführen.

Dafür gebührt dem Verein Anerkennung. Gerade in sensiblen und kontroversen gesellschaftlichen Debatten ist es entscheidend, dass unterschiedliche Positionen ohne pauschale Einschränkungen geäußert werden können. Die Entscheidung stärkt nicht nur die Rechte des Vereins, sondern unterstreicht insgesamt die Bedeutung einer freien, pluralistischen Debattenkultur. Sie zeigt, dass auch kritische Stimmen zu bestehenden gesetzlichen Regelungen ihren legitimen Platz im öffentlichen Diskurs haben.

Zu diesem Ergebnis kann man Frauenheldinnen e.V. ausdrücklich gratulieren.

 


Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem äußerungsrechtlichen Eilverfahren (Beschluss vom 16. Juni 2026, Az. 2-03 O 254/26) zentrale Grundsätze der Meinungsfreiheit bestätigt. Die Kammer stellt in ihren Gründen ausdrücklich klar, dass die Entscheidung nicht darauf beruhe, „ein sogenanntes „Misgendern“ generell als verboten zu betrachten“. „Das Kernanliegen“ des Vereins Frauenheldinnen e.V., „öffentlich über die Anknüpfung der Geschlechtszuordnung an die körperliche Konstitution diskutieren zu dürfen (auch mit Blick auf weitergehende Schlussfolgerungen für Frauenschutzräume)“, könne ihnen nicht verboten werden.

 

Die Kammer betont, dass es „jedem Grundrechtsträger der Meinungsfreiheit zugestanden“ sei, sich an der seit Jahren geführten gesellschaftlichen Kontroverse über Themen der geschlechtlichen Selbstbestimmung zu beteiligen – und zwar „unabhängig von einem ihm auferlegten Rechtfertigungsdruck, die eigene Position überhaupt begründen zu müssen“. Art. 5 Abs. 1 GG schütze, „gerade im Hinblick auf eine ständige Veränderung unterworfene Gesetzeslage“ „auch vor Sanktionen wegen einer kritischen Auseinandersetzung mit dieser Gesetzeslage“. „Selbst die Verfassung einschließlich der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts als höchstem deutschen Gericht dürfen kritisch bewertet werden.“

 

Ausdrücklich weist das Gericht darauf hin, dass „die Abgrenzung zwischen einer Meinung und einer Tatsachenbehauptung“ „von der Verfassung wegen nicht vorschnell erfolgen“ dürfe, weil „dadurch der Sache nach einem Verbot des Misgenderns geschaffen“ würde. Ein „allgemeines Misgenderverbot“ bedürfe „eines neuen Verfassungsrechtssatzes“ und dieses „obläge aber einzig dem Bundesverfassungsgericht“.

„Uns ging es von Anfang an um die Sache und nicht um die Herabsetzung einer einzelnen Person. Wir möchten aufzeigen, dass die in TSG und SBGG verankerte Selbstidentifikation in verfassungswidriger Weise den Geschlechtsbegriff aushebelt und damit Schutz von Frauenräumen und geschlechtsbasierten Rechten preisgibt. Dass das Gericht unsere grundgesetzliche Freiheit Kritik zu üben, so deutlich bestätigt und nebenbei ein pauschales Misgenderverbot ausdrücklich ablehnt, ist ein wichtiges Signal für die offene gesellschaftliche Debatte.“

Dem Eilantrag der Gegenseite hat die Kammer nur teilweise stattgegeben, und zwar ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des persönlichkeitsrechtlichen Schutzes vor einer identifizierenden klarnamentlichen Darstellung. Im Übrigen hat sie den Antrag zurückgewiesen – insbesondere blieb eine zentrale Aussage zur Einordnung von Geschlechterkategorien als zulässige Meinungsäußerung unbeanstandet. Die Kostenentscheidung legt der Gegenseite ein Viertel der Verfahrenskosten auf, drei Viertel tragen die Antragsgegner.

 

Soweit dem Verein Beschränkungen auferlegt wurden, prüft er die Entscheidung sorgfältig und wird die ihm zustehenden Rechtsbehelfe wahren. Frauenheldinnen e.V. wird seine Aufklärungs- und Debattenarbeit zu Frauenrechten, Selbstbestimmungsgesetz und geschlechtsspezifischen Schutzräumen auf gesicherter rechtlicher Grundlage fortsetzen.

 

Rechtliche Vertretung

Frowein & Partner Rechtsanwaltssozietät, Wuppertal (RA Dr. Jonas D. Jacob, LL.M.)

 

Pressekontakt

Eva Engelken, Vorsitzende Frauenheldinnen e.V. info@frauenheldinnen.de Tel. 0163-7110220

 

Über Frauenheldinnen e.V.

Frauenheldinnen e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich bundesweit durch Aufklärung und Rechtshilfe für Frauenrechte, Meinungsfreiheit und den Schutz von Mädchen und Frauen einsetzt. Er unterstützt Frauen, die aufgrund ihres Einsatzes für Frauenrechte in rechtliche Konflikte geraten, beispielsweise durch Abmahnungen, Unterlassungsklagen, Strafanzeigen oder andere rechtliche Auseinandersetzungen. Frauenheldinnen e. V. wird überwiegend ehrenamtlich getragen und finanziert seine Arbeit aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

 

— Eva Engelken, Vorsitzende des Frauenheldinnen e.V.

Postfach 3250 | 23581 Lübeck

 
 
 

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