Auf dem Boden des Grundgesetzes für das Leben
- Stiftung Familienwerte
- vor 1 Tag
- 2 Min. Lesezeit

Liebe Freunde des Lebens,
In einer Grundsatzdebatte diskutierte der Bundestag vergangene Woche sehr ausgewogen und sachlich über einen neuen Gesetzentwurf des Bundesrates zum Thema Organspende. Ziel ist es, die Widerspruchsregelung einzuführen, die jeden automatisch zum Organspender macht, wenn er nicht ausdrücklich widerspricht. Angesichts der kritischen Bewertung der Todeskriterien Hirntod und Herz-Kreislaufstillstand und vor allem angesichts eines vollkommen veränderten Sterbeprozesses bei einer Entscheidung zur Organspende treten wir für eine vollständige Aufklärung und eine persönliche Zustimmungsregelung ein. Unsere Haltung und die Gründe dafür haben wir in einem Schreiben auch den Abgeordneten dargelegt. Die Bundestagsentscheidung wird bis Ende des Jahres erwartet. Weitere Artikel zur ethischen Einordnung finden Sie unten.
Eine Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen an die Bundesregierung hat uns ebenfalls beschäftigt. Darin wurden verschiedene Organisationen, (christliche) Influencer und auch wir verdächtigt, zum Beispiel rechtsextreme Umtriebe zu unterstützen, sich von solchen unterwandern oder finanzieren zu lassen.
Nach entsprechenden Aussagen zum Marsch für das Leben in der Einleitung (mit Quellenangabe ausgerechnet eines taz-Artikels ...) bezog sich Frage 13 ausschließlich auf uns: Welche Erkenntnisse die Regierung zu Struktur, Finanzierung, internationaler Vernetzung und „ideologischer Ausrichtung“ des BVL habe – und welches „Mobilisierungspotenzial“ der Marsch für das Leben für ein „christlich-fundamentalistisches Milieu mit möglichen Anknüpfungspunkten zum Rechtsextremismus“ besitze.
Wir waren sehr überrascht über diese Anfrage, sahen der Beantwortung aber gelassen entgegen. Denn: Wenn man wie wir auf Grundlage von Menschenwürde und christlichem Menschenbild für das Lebensrecht jedes Menschen weltweit eintritt, schließt das jegliche Form des Extremismus oder der Menschenfeindlichkeit aus. Das Ergebnis der Recherche entspricht unserer Erwartung: Es wurde nichts gefunden, was die in der Kleinen Anfrage geäußerten Verdächtigungen auch nur ansatzweise bestätigen könnte. Es handelt sich hier also um einen Freispruch erster Klasse (nachzulesen in einem Kommentar bei der evangelischen Zeitschrift Idea). In einem Interview der katholischen Wochenzeitung Die Tagespost konnten wir darlegen, welche Strategie wohl dahinterstehen mag, Christen und Lebensrechtler in einen solchen Verdachtstopf zu rühren. Die Antwort liegt auf der Hand: Wir sind in dem, was wir tun, offenbar erfolgreich, das heißt für manche Ideologen gefährlich. Deshalb die massiven Diffamierungsversuche, medial wie politisch.
Wir danken Ihnen, dass Sie sich nicht beirren lassen und uns unterstützen, durch Ihre Mitwirkung, Ihre Werbung für unsere Veranstaltungen, Ihre Teilnahme, Ihre Spenden.
Wir freuen uns, gemeinsam mit inzwischen 16 Lebensrechtsorganisationen, die bei uns Mitglied sind, darauf, Ihnen bald auch persönlich zu begegnen: Beim Vortrag von Peter Hahne am 29.08. in Rheine, beim Marsch für das Leben am 19. September in Berlin und Köln oder bei unserer Fachtagung am 07. November in Mainz.

Ihre
Alexandra Maria Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.




Kommentare