Digitalisierung bzw. Medienerziehung von Kinder
- Stiftung Familienwerte
- vor 2 Tagen
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Die von Karin Prien Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend angestoßenen Überlegungen zu Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die eine stärkere staatliche Einflussnahme auf die Medienerziehung von Kindern vorsehen, werfen grundlegende Fragen zur Rolle von Eltern und Staat auf. Der Ansatz, elterliche Verantwortung zugunsten staatlicher Steuerung zurückzudrängen, erscheint nicht nur verfassungsrechtlich sensibel, sondern auch politisch fehlgeleitet.
Zunächst ist festzuhalten, dass Eltern nach Artikel 6 Grundgesetz das natürliche Recht und die Pflicht zur Erziehung ihrer Kinder innehaben. Eingriffe in dieses Recht bedürfen einer besonders sorgfältigen Begründung. Der aktuelle Vorstoß erweckt jedoch den Eindruck, dass staatliche Stellen eigene Defizite in der Bildungs- und Medienpolitik durch eine Verschiebung von Verantwortung kompensieren wollen.Gerade im Bereich der digitalen Bildung zeigt sich seit Jahren ein erhebliches Umsetzungsdefizit. Weder existieren flächendeckend wirksame Konzepte zur Medienkompetenzvermittlung, noch gelingt es, klare und einheitliche Regeln im Schulalltag durchzusetzen. Ein besonders augenfälliges Beispiel ist der Umgang mit Smartphones an Schulen. Trotz breiter gesellschaftlicher Debatte fehlt es vielerorts an konsequenten Regelungen oder deren Durchsetzung. Bevor also über Einschränkungen elterlicher Rechte nachgedacht wird, wäre es Aufgabe des Staates, hier klare Rahmenbedingungen zu schaffen.
Darüber hinaus besteht ein erheblicher Nachholbedarf bei der Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte. Lehrerinnen und Lehrer sowie weiteres schulisches Personal benötigen verbindliche Fortbildungsangebote, um die Chancen und Risiken digitaler Medien fundiert vermitteln zu können. Medienkompetenz darf nicht dem Zufall oder dem individuellen Engagement überlassen bleiben, sondern muss systematisch verankert werden.Hinzu kommt, dass aktuelle Entwicklungen im schulischen Umfeld, etwa problematische Grenzüberschreitungen oder unangemessene Inhalte im Zusammenhang mit digitalen Medien, zeigen, dass staatliche Institutionen selbst noch nicht über die notwendige Steuerungsfähigkeit verfügen. Solche Vorfälle verdeutlichen, dass zunächst innerhalb des bestehenden Systems klare Standards, Aufsicht und pädagogische Leitlinien etabliert werden müssen.
Vor diesem Hintergrund wirkt es widersprüchlich, einerseits strukturelle Defizite im staatlichen Verantwortungsbereich bestehen zu lassen und andererseits tief in die elterliche Erziehungsfreiheit eingreifen zu wollen. Eine verantwortungsvolle Politik müsste zunächst die eigenen Hausaufgaben erledigen: klare Regeln für den schulischen Umgang mit digitalen Endgeräten, verbindliche Medienbildungskonzepte sowie umfassende Qualifizierung des pädagogischen Personals.Erst wenn diese Grundlagen geschaffen sind, kann seriös darüber diskutiert werden, ob und in welchem Umfang weitergehende gesetzliche Anpassungen erforderlich sind. Bis dahin gilt: Die Stärkung elterlicher Verantwortung und die Verbesserung staatlicher Bildungsstrukturen sollten Vorrang vor neuen Eingriffsbefugnissen haben.
Autorin : Sylvia Pantel , Geschäftsführerin der Stiftung für Familienwerte
Hierzu hat der Verein „Demo für alle“ Partner der Stiftung für Familienwerte eine Petiton wie folgt gestartet:

"Digitale Vernachlässigung" ins BGB: Angriff aufs Elternrecht - Jetzt dringend Petition unterzeichnen und teilen |
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Vor wenigen Tagen habe ich Ihnen berichtet, worauf die 56 Empfehlungen der von Familienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzten Expertenkommission abzielen: Schon Sechsjährige sollen ein "KI-Seepferdchen" ablegen, einen Pflichtnachweis im Umgang mit Künstlicher Intelligenz, und bereits der Kindergarten wird verpflichtend zur ersten Station am Bildschirm. Der schwerste Eingriff aber gilt dem Elternrecht: Ein Tatbestand "digitale Vernachlässigung" soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert werden. Weil niemand definiert, was das sein soll, trifft ein solcher Gummiparagraph am Ende gerade die Eltern, die ihr Kind bewusst analog und mit minimalem Bildschirmkontakt großziehen. So steht das im Grundgesetz verbürgte elterliche Erziehungsrecht plötzlich unter staatlichem Vorbehalt. Aus einer Erziehungsfrage in Elternverantwortung würde eine Sache für Ämter und Meldestellen, im schlimmsten Fall drohte Kindesentzug. Aber noch ist nichts entschieden. Die vollständigen Empfehlungen erscheinen Mitte Juli, der Abschlussbericht im September, doch Frau Prien drängt bereits auf die Umsetzung und will unverzüglich auf Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zugehen, um den Prozess mit Nachdruck voranzutreiben. Deshalb müssen wir schnell und entschieden handeln! Lassen Sie uns deshalb eine Protestwelle starten mit unserer Petition »Nein zur digitalen Erziehungskontrolle durch den Staat!« auf CitizenGO! Darin fordern wir Frau Prien auf, die Aufnahme eines Tatbestands „digitale Vernachlässigung" ins BGB zu stoppen, digitale Pflichtangebote aus Kita und früher Kindheit herauszuhalten und klarzustellen: Medienerziehung ist und bleibt Elternsache. Wir zählen auf Ihre Mithilfe. Mit wenigen Klicks bewirken Sie viel:
Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Hedwig v. Beverfoerde, Demofüralle |




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