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Die Abschaffung des Ehegattensplittings, ein Angriff auf Ehe und Familie

Autorin: Sylvia Pantel


Der von der Ampel-Regierung unternommene Versuch, das Ehegattensplitting abzuschaffen, widerspricht dem Schutzgedanken der Ehe durch das Grundgesetz (Artikel 6 GG). Zudem wäre eine solche Gesetzesänderung für Millionen von Familien „finanziell verheerend“ (Deutscher Familienverband). Es wird auch oft fälschlicherweise behauptet, dass das Familiensplitting besser für Familien sei. Ein Blick in das europäische Ausland zeigt, dass dies nicht der Fall ist.


Die Idee des Ehegattensplittings geht davon aus, dass Eheleute, gerade weil sie eine gegenseitige Unterhalts- und Beistandsverpflichtung eingehen, auch eine andere steuerliche Behandlung erwarten dürfen als andere Lebensentwürfe, die diese Verpflichtung nicht wählen.

Auch steht dieser Vorstoß den Ergebnissen der INSA und der Shell Studie widersprüchlich gegenüber. In den Studien wird die klassische Familie mit überwältigender Mehrheit von unserer Jugend als erstrebenswerter Zukunftswunsch geäußert. Laut INSA-Studie von 2022 werden 62 Prozent der minderjährigen Kinder bei ihren miteinander verheirateten Eltern groß. Dieser Wert zeigt eindrucksvoll auf, dass die derzeit veröffentlichte Meinung nicht immer etwas mit der Wirklichkeit zu tun hat.


Die Reformbefürworter kritisieren seit Jahren das Ehegattensplitting, weil es Eheleute vor allem dann begünstige, wenn ein Ehepartner erheblich mehr Geld verdient als der andere. Da es häufig Frauen sind, die schlechter als ihre Ehemänner verdienen, würden diese steuerlich benachteiligt. Diese Argumentation verkennt, dass Ehe und Familie nicht eine auf Einkommensgleichheit hin organisierte Lebensform ist, sondern eine lebenslange Gemeinschaft darstellt, die auf Zugewinn angelegt ist, unabhängig wer welchen Beitrag erwirtschaftet. Das Ehegattensplitting begünstigt die Entscheidung, keiner oder einer Teilerwerbstätigkeit nachzugehen. Davon profitiert der Sozialstaat in hohem Maße, zumal der überwiegende Bereich der Kindererziehung bis hin zur Pflege zu 74 Prozent von Angehörigen, hauptsächlich von Frauen, unentgeltlich geleistet wird.

Da die Ampel nicht mehr an die lebenslange Gemeinschaft der Ehe glaubt, sondern diese wohl eher von der Scheidung aus beurteilt, sieht sie das geringere Einkommen der Frau als unvereinbar mit dem Prinzip der Gleichstellung. Diese Denkweise wird weder der Ehe noch dem Grundgesetz gerecht. Dessen ungeachtet verfolgt die Ampel mit der Abschaffung des Ehegattensplittings das Ziel einer Zunahme von Frauenerwerbstätigkeit.

Sie bedenkt aber nicht die Folgen dieser Entscheidung. Denn, wer sich heute mit dem wachsenden Fachkräftemangel in den Bereichen der Kita und der Pflege befasst, der wird erkennen, dass der Staat sein vollmundiges Betreuungsversprechen längst nicht mehr halten kann und Betreuung und Pflege zunehmend von den Familien übernommen werden muss.


Naturgemäß hat auch die Wirtschaft ein Interesse daran, das Ehegattensplitting abzuschaffen, um damit Frauen und Mütter für einen Eintritt in die Arbeitswelt zu gewinnen. Auch wenn dieser Wunsch verständlich ist, kann Politik und Gesellschaft den Wert und die Leistungen der Sorgearbeit und Erziehungsarbeit nicht durch eigene Strukturen ersetzen.


Politik wie Wirtschaft ignorieren beide die Sorgearbeit, die die Familie leistet und ohne die unser Sozialsystem zusammenbrechen würde. Die erneute Diskussion über die Abschaffung des Ehegattensplittings zeigt leider, dass die Familienarbeit immer noch nicht den Stellenwert hat, den sie verdient. Hinzu kommt, dass durch die Abschaffung des Ehegattensplittings besonders kinderreiche Familien und Alleinverdienerfamilien mit einem Durchschnittseinkommen stark betroffen wären. Damit würden gerade diejenigen Familien mit zusätzlichen Steuern belastet, die für die demographische Entwicklung unseres Landes am wichtigsten sind.




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