top of page
Stiftung Familienwerte

“Familie heute: Machen unsere Strukturen die Familien krank?“

Autorin: Regine Scheffer


Mitglied einer Familie zu sein, das ist der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung wichtig, trägt individuell zu Wohlbefinden, Zufriedenheit und psychischer Gesundheit bei und bedeutet Halt in Krisenzeiten. Das ergab beispielsweise die von der INSA-Stiftung durchgeführte „Große Familienstudie zum UNO-Weltfamilientag am 15. Mai 2022“, der zufolge 74 Prozent aller Befragten – und sogar 81 Prozent der Befragten mit Kindern – angaben, dass Familie ihre Lebensqualität positiv beeinflusst. Ungeachtet aller äußeren Einflüsse – wie der wirtschaftlichen Lage, der während des Befragungszeitraums anhaltenden, zum Teil menschenunwürdigen Beschränkungen der Corona-Zeit  oder der familien-, sozial- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen der letzten Jahrzehnte – ist also der Stellenwert der Familie ungebrochen hoch.

 

Und wie geht es den Familien? Gut, möchte man meinen, bemühen sich doch spätestens seit der CDU-Krippenoffensive von Ursula von der Leyen 2007 alle Ministerinnen in ihrem für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständigen Ressort um die Bereitstellung von ausreichend Krippen- und Kitaplätzen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Flankierend zu dieser tragenden Säule feministischer Familienpolitik ist man schon seit längerem bestrebt, Kinder unabhängig von ihren Eltern nicht nur finanziell zu stärken, sondern ihnen auch eigene Rechte im Grundgesetz einzuräumen. „Denn wenn es den Kindern gut geht, geht es der ganzen Familie gut“, ließ 2016 die damalige SPD-Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig im Monitor Familienforschung verlauten. Ihrer aktuellen Amtskollegin von den GRÜNEN, Lisa Paus liegen die Kinder ebenfalls ganz besonders am Herzen: „Jedes Kind soll mit guten Chancen ins Leben starten, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten seiner Eltern“, heißt es in ihrem Vorwort zum „Familienbarometer“ von 2023. Dort erläutert sie den Kern ihrer Familienpolitik, zu dem neben der besseren „partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und einer „gute(n) Kita- und Grundschulbetreuung“ vor allem die geplante Kindergrundsicherung gehört: damit „führen wir verschiedene Einzelleistungen für Kinder zusammen und knüpfen ein Sicherheitsnetz, auf das sich alle Kinder und ihre Familien verlassen können.“

 

Es geht den Familien also gut? Ungeachtet dessen, was Familien brauchen, wie zufrieden sie sind und ob ihnen die derzeitigen Strukturen förderlich sind, lässt sich die Frage nach dem Wohlbefinden der Familie schon deshalb gar nicht mehr so leicht beantworten, weil sie voraussetzt, dass wir überhaupt noch wissen, was eine Familie heutzutage ist. Verheiratete Eltern beiderlei Geschlechts mit eigenen Kindern? Diese „Lebensform“ wird seit längerem politisch totgesagt und als „traditionell“ und „rückständig“ gebrandmarkt. Und wer dieses Familienbild als gesellschaftlich wünschenswert erachtet, verkennt offensichtlich nicht nur die neu herbeibeschworenen und mit tatkräftiger staatlicher Hilfe geschaffenen Realitäten gewandelter Lebensformen, sondern diskriminiert gemäß des neuen Vielfaltsnarrativs damit all jene, die in sonstigen Zusammenschlüssen jedweder Art plus Kind unter einem Dach leben, nunmehr als Familie bezeichnet werden und exakt die gleichen Rechte und denselben Schutz erhalten, wie sie das Grundgesetz 1949 für die ursprüngliche Familie vorgesehen hatte.

 

Angesichts der vielen gerade beschlossenen oder geplanten Gesetzesvorhaben der aktuellen Ampel-Regierung sind erhebliche Zweifel zumindest am künftigen Wohlergehen der Keimzelle der Gesellschaft angebracht, zielen doch sämtliche politische Maßnahmen der jüngeren Zeit darauf ab, stabile Familienstrukturen zu verunmöglichen und Kinder von ihren Eltern zu entfremden. Massiver Krippenausbau, einseitige finanzielle Anreize, mit dem Mütter in die Vollzeiterwerbstätigkeit gedrängt werden, Diskreditierung der einkommenssicheren, autarken Alleinverdienerfamilie, Bestrebungen nach Aufnahme von eigenen Rechten nur für Kinder in das Grundgesetz, schulische Indoktrination durch einseitige staatliche Wertevermittlung – dies sind nur einige Beispiele dafür, wie sich ein übergriffiger Staat immer weiter in den Nucleus Familie hineindrängt und ihn dadurch spaltet. Ein besonders augenfälliges Negativbeispiel hierfür ist das am 12. April beschlossene Selbstbestimmungsgesetz, das die voraussetzungslose Änderung des Geschlechtseintrags per Akklamation einmal jährlich vor dem Standesamt ermöglicht. Für Kinder ab 14 Jahren, deren Eltern die Zustimmung zu diesem Akt der vermeintlichen Selbstbestimmung ihres pubertierenden Nachwuchses verweigern, kann der Staat im Sinne des „Kindeswohls“ die Zustimmung erteilen. Und dass er dies mit Hilfe der von ihm üppig alimentierten „zivilgesellschaftlichen“ Lobbygruppen tun wird, davon ist auszugehen angesichts der seit Jahren steigenden Zahl der Fälle von staatlicher Inobhutnahme bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sowie der Möglichkeit, dass Kinder selbst initiativ werden und um Inobhutnahme ersuchen können.

 

Der Blick auf Artikel 6 Grundgesetz zeigt, wie sehr sich die gesellschaftlichen Strukturen verändert haben – oder vielmehr gezielt verändert werden, um den Einfluss des Staates auf die nachwachsende Generation zu sichern. „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Diesen besonderen Schutz gibt es de facto nicht mehr, denn mit Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe 2017 und dem zunehmenden Fokus auf Allein­erziehende wurde nicht nur der Ehebegriff neu definiert, sondern auch der Begriff von Familie erweitert. Inzwischen werden darunter laut statistischer Definition des Mikrozensus „alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehepaare/Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit Kindern im Haushalt“ subsumiert. Der Familienbegriff orientiert sich also faktisch daran, dass mindestens ein (minderjähriges) Kind mit mindestens einem Elternteil unter einem Dach lebt.  Auch der zweite Satz des Artikels – „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ – ist schon länger das Papier nicht mehr wert, auf das es die „Väter und Mütter des Grundgesetzes“ geschrieben haben. Die staatliche Gemeinschaft wacht nun nicht mehr nur darüber, dass Eltern ihr natürliches Recht und ihre obliegende Pflicht ordnungsgemäß wahrnehmen (können), sondern drängt sich immer häufiger an deren Stelle.

 

Der Chef von UNICEF Deutschland, Christian Schneider, wird auf KiKA zitiert: „Denn, wenn es den Kindern gut geht, geht es auch der Gesellschaft gut“. An der Richtigkeit dieses Befundes sind erhebliche Zweifel angebracht, denn der Gesellschaft geht es in erster Linie dann gut, wenn es den Familien gut geht und Eltern willens und in der Lage sind, sich finanziell, zeitlich und liebevoll um ihren Nachwuchs selbst zu kümmern. Das Bundesfamilienministerium stellt auf seiner Internetseite zutreffend fest: „Was Familien brauchen: Zeit, Geld und gute Kinderbe­treuung“. In welchem Umfang und mit welchen politischen Maßnahmen dies allerdings erreicht werden soll und ob die Lösung darin besteht, dass der Staat ein enges „Sicherheitsnetz“ knüpft, „auf das sich alle Kinder und ihre Familien verlassen können“, indem er den Eltern die Verantwortung für ihre Kinder und die Gestaltung ihres familiären Zusammenlebens abnimmt, darüber lässt sich trefflich streiten.

Treten wir also ein in die Debatte.


















57 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page