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Eine Fiktion soll ins Grundgesetz

Ideologie statt Realität: Der Bundesrat will „sexuelle Identität“ im Grundgesetz schützen. Ein Vorhaben, das Frauen, Kinder und die Wahrheit gefährdet.



Das Selbstbestimmungsgesetz, das erst letztes Jahr durchgesetzte Vorzeigeprojekt der Ampelkoalition ermöglicht eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens durch eine einfache Erklärung gegenüber dem..........
Das Selbstbestimmungsgesetz, das erst letztes Jahr durchgesetzte Vorzeigeprojekt der Ampelkoalition ermöglicht eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens durch eine einfache Erklärung gegenüber dem..........

ach dem Selbstbestimmungsgesetz ist vor der Verfassungsänderung: Der Bundesrat möchte Artikel 3 des Grundgesetzes um den Zusatz „sexuelle Identität“ erweitern. Bislang werden dort Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Behinderung, Glaube sowie religiöse und politische Anschauungen genannt. Mit dem Vorstoß des Bundesrats sollen die rechtlichen Errungenschaften sogenannter sexueller Minderheiten der Verfügungsgewalt wechselnder politischer Mehrheiten entzogen werden – allen voran das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG).

Das erst letztes Jahr durchgesetzte Vorzeigeprojekt der Ampel-Koalition ermöglicht eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt. Das machte es beispielsweise möglich, dass der verurteilte frühere Rechtsextreme Sven Liebich als Marla Svenja im Frauengefängnis seine Strafe hätte absitzen dürfen, (wenn er sich seiner Strafe nicht einfach entzogen hätte). Eine Erweiterung des Artikels 3 GG um „sexuelle Identität“ fordern LGBT-Vertreter schon lange mit dem Argument, homo- und bisexuelle Menschen im selben Maß wie Angehörige anderer sozialer Gruppen vor Benachteiligung zu schützen. Auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) forderte letztes Jahr den Gesetzgeber dazu auf, Artikel 3 GG um die Begriffe „sexuelle Orientierung“ und „geschlechtliche Identität“ zu ergänzen.


Begriff „sexuelle Identität“ nicht klar definiert 

Kritiker wie der feministische Verein „Frauenheldinnen“ weisen hingegen auf die zahlreichen Unzulänglichkeiten des Vorschlags hin, beginnend damit, dass der Begriff „sexuelle Identität“ nicht klar definiert ist. Den Schutz von Menschen mit homo- oder bisexueller Orientierung sieht der Verein im Grundgesetz bereits ausreichend verankert. Die Initiative des Bundesrats geht über eine Nichtdiskriminierung hinaus und zielt auf die Anerkennung einer nicht näher umrissenen Geschlechtervielfalt. Dem klar definierten biologischen Geschlecht werde das Konzept einer gefühlten, wissenschaftlich nicht objektiv nachweisbaren „Identität“ entgegengestellt, auf dessen Grundlage sich auch Männer als „Frau“ bezeichnen könnten. „Damit wären Frauenräume keine Frauenräume mehr“, so der Verein.

Dass dies schon „dank“ des SBGG der Fall ist – eine gesetzliche Lage, die durch eine Änderung des Grundgesetzes dauerhaft festgeschrieben und die letzte Bastion „Hausrecht“ schleifen würde – zeigt der bereits erwähnte Fall Liebich. Leichte Opfer einer Ideologie, die das biologische Geschlecht durch eine Vielzahl gefühlter Identitäten ersetzen will, sind außerdem vor allem Frauen und Kinder (siehe auch S. 27). Des Weiteren könnten auf Grundlage des schwammigen Identitätsbegriffs auch beispielsweise Pädophile oder Nekrophile eine Anerkennung als benachteiligte sexuelle Minderheit fordern.


Für eine Zweidrittelmehrheit dürfte es eng werden 

Im letzten CDU/CSU-Wahlprogramm forderte die Union die Rückabwicklung des SBGG. Umso befremdlicher, dass nun gerade die drei CDU-geführten Länder Berlin (Schwarz-Rot), Nordrhein-Westfalen (Schwarz-Grün) und Schleswig-Holstein (Schwarz-Grün) als Initiatoren des Bundesratsbeschlusses – zusammen mit dem rot-rot geführten Mecklenburg-Vorpommern – die gesellschaftspolitische Agenda der Ampel-Koalition weiterführen wollen. Nun steht die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag dem Vorhaben mehrheitlich ablehnend gegenüber. Für die benötigte Zweidrittelmehrheit zur Änderung des Grundgesetzes dürfte es also eng werden.

Trotzdem werden sich enttäuschte CDU-Wähler fragen, ob es Opportunismus, Koalitionszwang oder philosophisch-anthropologisch-biologische Wissenslücken sind, die den Berliner Bürgermeister Kai Wegner und die Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und Daniel Günther bewegen. Viel Glaubwürdigkeit wird für die Christdemokraten von Argumentation und Wahlverhalten ihrer Fraktion in dieser Angelegenheit abhängen.


ree


 
 
 

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