Schweigen ist kein JA zur Organspende!
Autor : Dr. Albert Wunsch, Diplom Pädagoge, Psychologe und promovierter Erziehungswissenschaftler

Kann eine postmortale Organ-Entnahme bald nur durch einen Widerspruch verhindert werden? NEIN, - Schweigen darf nicht als Zustimmung für einen solch substanziellen Eingriff ins Persönlichkeits-Recht umgedeutet werden!
Viel zu lange konnten sich Menschen - meist waren es Männer- nach sexuellen Übergriffen oder Vergewaltigungen damit herausreden, die betroffene Person habe ja nicht NEIN gesagt. Sie hätten das Schweigen als Zustimmung gewertet.
Dieser Argumentationen wurde durch die Rechtsprechung mittlerweile gestoppt. Denn solche, den Kern des Persönlichkeits- und Selbstbestimmungs-Rechtes betreffenden Situationen darf bzw. kann Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden. Hier ist ein unmissverständliches JA gefordert. Selbst zum Abschluss kleiner Überweisungsvorgänge oder beim Runterladen einer App wird der Vorgang erst abgeschlossen, wenn er ausdrücklich bestätigt wurde, denn nur ein klares JA schafft Klarheit bzw. Rechtssicherheit
Aktuell hat der Bundestag eine Änderung des Gesetzes zur Reform der Lebend-Organspende eingeleitet, welche Anfang Nov. für den Beschluss vorbereitet wird. Das Ziel: Der Einzelne Bürger soll nicht explizit ein klares JA zur beabsichtigten Organ-Spende zum Ausdruck bringt, sondern kann eine postmortale Organ-Entnahme nur durch einen Widerspruch verhindern, welcher nur dann juristisch wirksam ist, wenn er in eine dafür vorgesehene Liste auf Bundesebene eingetragen wird. Damit würde die bisherige Rechtsauffassung auf den Kopf gestellt und ein Paradigmenwechsel eingeleitet. Aber weder bei sexuellen Kontakten noch Im Zusammenhang mit Organ-Entnahmen nach einem diagnostizierten Hirntod darf Schweigen als Zustimmung gedeutet werden.
Außerdem ist mit dem Wort Spende verbunden, dass jemand aus einer klaren Absicht selbstbestimmt eine solche Handlung vollzieht. Wird diese Entscheidung nicht klar zum Ausdruck gebracht, würde eine Zwangs-Entnahme auch noch als Spende umgedeutet.
Dieser im Bundestag eingeleitete Vorgang kann nur gestoppt werden, wenn jede Bürgerin bzw. jeder Bürger ihren / seinen Bundestagsabgeordneten direkt kontaktiert.
Hier ergänzend eine Video-Botschaft zu diesem Thema vom Jahrestreffen der "Stiftung für Familienwerte" vom verg. WE im Zisterzienser-Kloster im Bochum-Stiepel: https://www.facebook.com/reel/1182753807745888




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