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Rechtsanspruch: Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Ein Hoch auf die Vereinbarkeit oder ein weiterer Schritt zur Verstaatlichung der Kindheit


Die große Koalition feierte in diesen Tagen den Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung der Schüler als einen weiteren Schritt für mehr Vereinbarkeit und mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung. Zudem würde damit auch eine Betreuungslücke geschlossen zwischen Kindergarten und der ersten Schulklasse. Denn der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr gibt es bereits ab 2013.


Also, ein Grund zur Freude?

Eltern, die einer vollen doppelten Erwerbstätigkeit nachgehen, haben mit dem Rechtsanspruch auf eine achtstündige Betreuung ihrer schulpflichtigen Kinder das Ziel "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" erreicht. Die Wirtschaft dürfte mit dieser gesetzlichen Neuerung außerordentlich zufrieden sein. Sie ist aufgrund des grassierenden Fachkräftemangels in beinahe allen Branchen darauf angewiesen, dass gerade Mütter durch dieses staatliche Angebot einen unbegrenzten Freiraum für den Beruf erlangen. Und der Staat ist ohnehin daran interessiert, dass sich durch die höhere Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter auch die Steuereinnahmen erhöhen. Die Mehrkosten, die der Sozialstaat für die Umsetzung für Personal in Schulen und Horten ausgibt, werden durch die Steuereinnahmen mehr als kompensiert.


Wäre da nicht das Kind, dann könnten alle Beteiligten mit dem neuen Rechtsanspruch zufrieden sein. Doch wer vom Anspruch des Kindes auf ein Familienleben, Freiheit und Selbstbestimmung her denkt, dem sollten doch spätestens jetzt Zweifel kommen. Denn der Blick auf die Biographie eines heute geborenen Kindes wird uns verraten, dass diesem immer weniger Zeit mit seiner Familie bleibt. Und die Politik verkauft dies auch noch als „familienfreundlich". Kaum geboren, werden immer mehr Kleinkinder spätestens nach dem ersten Lebensjahr (Ende des Elterngeldes) in der Krippe bzw. KiTa ganztags betreut (3,7 Mio.). Nur ein kleiner Prozentsatz der unter Dreijährigen geht zu einer Tagesmutter. Und nun soll es weiter gehen mit Ganztags-Grundschule und weiter mit der Ganztags-Gesamtschule, bis zum Abitur.


Die Matrix der Arbeitswelt der Eltern wird so über das Kleinkind, das Kind und dann auch noch über den Jugendlichen gestülpt. Mit einer Ausnahme: Die gewerkschaftlich erstrittene Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden beträgt beim Kind in der Kita und Grundschule 40 Stunden, kollektive Betreuung inklusiv. Und der Rechtsanspruch soll zudem - bis auf vier Wochen - auch in den Ferien gelten. Wenn das nicht auf eine Verstaatlichung der Kindheit hinausläuft. Es ist nicht auszuschließen, dass spätestens dann, wenn der Staat mitbestimmt, wie die Kinderrechte zu definieren sind, sehr schnell aus dem Rechtsanspruch auf 8 Stunden Ganztagsbetreuung eine Pflicht wird – natürlich um der Bildungsgerechtigkeit willen.


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