Liebe Freunde und Freundinnen der Familie,
in diesen Tagen dürfen Sie sich beglückwünschen, denn der Versuch, gesonderte Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, ist gescheitert.
Die von der Großen Koalition vereinbarte Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist gescheitert. Dies teilte nach der abschließenden Verhandlungsrunde der Bundestagsfraktionen die Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht mit. Was für sie eine „tiefe Enttäuschung“ ist, bedeutet für viele engagierte Eltern und Familienverbände einen „Sieg für die Freiheit vor staatlichen Eingriffen in die vom Grundgesetz so ausdrücklich geschützten Rechte der Familie/Eltern zum Wohl der Kinder“, so die Präsidentin der > Stiftung für Familienwerte < Christa Leonhard.
Für die Zukunft wird entscheidend sein, dass auch bei der nächsten Bundestagswahl diejenigen, die der Änderung von Art 6 GG ablehnend gegenüberstehen, die Mehrheit erhalten und sich bei den Koalitionsverhandlungen durchsetzen.
Die Ablehnung der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wurde zurecht damit begründet, dass der Staat im Konfliktfall darüber, was denn das Wohl des Kindes sei, als Gegner der Eltern auftreten könnte. Damit wären Konflikte zwischen Eltern und Staat vorprogrammiert. Es ist nicht vermessen in diesem Zusammenhang an die Forderung des ehemaligen SPD-Generalsekretärs Olaf Scholz zu erinnern: „Lufthoheit über den Kinderbetten“ erreichen zu wollen. Wenn also der Staat als Verteidiger der Rechte des Kindes auftreten würde, „dann wäre es z.B. möglich, dass der Gesetzgeber irgendwann die Krippenbetreuung eines Kindes ab dem 13. Lebensmonat zum „Recht des Kindes“ erklärt, wogegen Eltern dann kaum noch juristisch angehen könnten,“ so Johannes Resch vom Verband Familienarbeit e.V. Und wie stünde es mit der aktuell diskutierten Impfpflicht für Kinder, die dann zum Wohle des Kindes vom Staat - auch gegen den Einspruch der Eltern - angeordnet werden könnte.
Was bei der Diskussion um die Aufnahme der Kinderrecht in das Grundgesetz häufig übersehen wird: dass mit dem Versuch der unterschiedlichen politischen Parteien, Partikularinteressen der Familienmitglieder zu unterstützen, mittelbar die Einheit der Familie und ihre Zuständigkeit infrage gestellt wird. So geht es den allermeisten Befürwortern der gesetzlichen Verankerung der Kinderrechte kaum darum, Familie als ein Ganzes, als eine autonome Schicksals- und Wirtschaftsgemeinschaft, zu betrachten, die den Bedürfnissen der Mitglieder ausreichend gerecht wird. Vielmehr sind die Apologeten der inhaltlichen Korrektur des Grundgesetzes daran interessiert, vermeintlich gegenläufige Interessenslagen und Rechte des Einzelnen zu identifizieren, die zur Durchsetzung des Staates bedürfen, der bisher nur das Wächteramt innehatte. Das Dreiecksverhältnis Vater-Mutter-Kind würde damit in ein Vierecksverhältnis mit hohem Konfliktpotential verwandelt. Dies bedeutet die direkte Einflussnahme der Politik und damit das Ende einer ohnehin beschädigten Autonomie der Familie.
Auf den Punkt bringt Birgit Kelle die überflüssige Gesetzesnovelle: „Die historische Chance einer guten Politik für Kinder und ihre Eltern ist nicht verpasst worden, sondern besteht tatsächlich täglich im Deutschen Bundestag. Sie wird nicht genutzt. Kinderrechte mit Verfassungsrang braucht es dazu nicht, sondern Abgeordnete, die bereit sind, Beschlüsse zum Wohle der Familie zu fassen.“
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