Wie steht es mit der Wahlfreiheit, Frau Prien, Herr Söder?
- Stiftung Familienwerte
- 2. Aug.
- 3 Min. Lesezeit
von KARL-HEINZ B. VAN LIER - Präsident der Stiftung für Familienwerte -

Wie steht es mit der Wahlfreiheit, Frau Prien, Herr Söder?
Seit ihrer Gründung hat sich die CDU programmatisch als die Partei der Familie definiert. In ihrer praktischen Regierungsarbeit hat sich jedoch zunehmend ein anderes Leitbild durchgesetzt: Familienpolitik wird immer weniger vom Schutz der Familie und ihrer Eigenverantwortung bestimmt, sondern zunehmend von arbeitsmarkt-, gleichstellungs- und haushaltspolitischen Zielen. Die Familie wird damit nicht mehr als eigenständige Institution gefördert, sondern – einer eher SPD-gemäßen Orientierung folgend - den Bedürfnissen des Staates angepasst. Offenkundig wurde dies, als die CDU im Zuge der Sparmaßnahmen bereit war, selbst das jahrzehntelang verteidigte Ehegattensplitting zu opfern und die Aufweichung der Familienmitversicherung hinzunehmen.
Doch die Aufgabe christdemokratischer Positionen in der Familienpolitik geht weiter.
Freiheitsbeschneidung durch die Elterngeldreform
Die folgenden beiden Beispiele zeigen dieselbe Entwicklung. Im ersten Fall nutzt der Staat finanzielle Anreize, um die Aufteilung der Elternzeit zu steuern; im zweiten lenkt er die Entscheidungen der Eltern zugunsten der staatlich hoch subventionierten Kita bei gleichzeitigen Wegfall der finanziellen Unterstützung der elterlichen Kinderbetreuung. In beiden Fällen wird staatliche Unterstützung an ein politisch gewünschtes Familienmodell geknüpft.
So hat die Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) einen Gesetzentwurf zur Reform des Elterngeldes vorgelegt mit dem Ziel, das Elterngeld stärker auf eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung auszurichten und zugleich Einsparungen im Bundeshaushalt zu erzielen.
Aufschlussreich ist die Begründung dieser Reform.
Nach Angaben des Ministeriums erfolgt sie deshalb, weil viele Eltern eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit wünschen. Künftig soll deshalb der volle Elterngeldanspruch davon abhängen, dass beide Elternteile jeweils mindestens drei Monate Elterngeld beziehen.
Wenn der Gesetzgeber jedoch davon ausgeht, dass viele Eltern diese Aufteilung ohnehin wünschen, stellt sich die Frage, warum er diese Entscheidung nicht vollständig den Familien überlässt. Warum wird eine staatliche Leistung an ein bestimmtes Familienmodell geknüpft und damit gesetzlich zur Voraussetzung gemacht? Wo bleibt die Wahlfreiheit?
Gerade aus christdemokratischer Sicht stellt sich zudem die Frage, ob eine solche Regelung noch mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Dieses verlangt, dass der Staat nur dort eingreift, wo die kleinere Gemeinschaft – hier die Familie – ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln kann. Die Entscheidung über die Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit gehört jedoch zum Kernbereich elterlicher Verantwortung. Wenn der Staat den vollen Elterngeldanspruch an eine bestimmte Aufteilung der Elternzeit bindet, greift er unmittelbar in diese Entscheidungsfreiheit ein.
Eine CDU-Familienministerin, die sich der Wahlfreiheit verpflichtet fühlen sollte, muss sich deshalb fragen lassen, warum sie mit einem derart übergriffigen Gesetz die elterliche Souveränität einschränkt.
Wo bleibt da die Wahlfreiheit, Frau Prien?
Wahlfreiheit zugunsten der Kita zurückgedrängt.
Auch Bayern vollzieht derzeit einen familienpolitischen Kurswechsel. Der Freistaat will die Bildungs- und Betreuungsfinanzierung seiner Kindertagesstätten bis 2030 auf insgesamt drei Milliarden Euro erhöhen, um deren chronische Unterfinanzierung zu beheben.
Kritik entzündete sich daran, dass der bisher an Eltern gezahlte Zuschuss von 100 Euro monatlich künftig in den sogenannten Qualitätsbonus fließen soll, um steigende Kitabeiträge zu verhindern. Damit werden finanzielle Mittel, die bislang unmittelbar den Familien zugutekamen, vollständig in das Betreuungssystem umgeleitet.
Die FAZ erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass Bayern unter Ministerpräsident Horst Seehofer noch das Betreuungsgeld verteidigte und Eltern unterstützte, die ihre Kinder zu Hause betreuten. Markus Söder begründete dies damals mit den Worten: „Wir respektieren alle Formen der Kinderbetreuung. Jetzt besteht echte Wahlfreiheit.“
Heute klingt die familienpolitische Begründung anders. Die bayerische Familienministerin Ulrike Scharf erklärt: „Kitas sind der erste Bildungsort außerhalb unserer Familien. Hier werden Bildung, Integration und Inklusion gelebt.“ Florian Streibl betont: „Es ist ein überkommenes Familienbild, dass der Mann arbeitet und die Frau die Kinder erzieht.“ Frauen wollten heute arbeiten – das liege auch im Interesse von Staat und Wirtschaft. Aufgabe der Politik sei es deshalb, durch ausreichende Betreuungsangebote die Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Damit wird deutlich, dass sich die politische Schwerpunktsetzung verändert hat. Während früher die Wahlfreiheit der Eltern im Mittelpunkt stand, wird heute die institutionelle Kinderbetreuung staatlich bevorzugt. Eine gleichwertige Anerkennung der häuslichen Erziehungsleistung tritt dagegen zunehmend in den Hintergrund.
Wo bleibt da die Wahlfreiheit, Herr Söder?
Familienpolitik oder Erwerbspolitik?
Beide Beispiele folgen derselben Logik. Familienpolitik orientiert sich immer weniger an der Freiheit der Eltern, sondern zunehmend an arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen. Unterstellte Wünsche der Eltern werden genutzt, um entweder den Anteil der Väter an der Kinderbetreuung zu erhöhen oder die frühzeitige Rückkehr der Mütter in den Arbeitsmarkt zu fördern.
Die Familie wird damit nicht mehr in ihrer Eigenverantwortung gestärkt, sondern in eine politisch gewünschte Richtung gelenkt. Wer Familienpolitik vor allem an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ausrichtet, macht die Familie zum Mittel staatlicher Zwecksetzungen. Das aber ist nicht das Verständnis von Freiheit, das die CDU jahrzehntelang für sich in Anspruch genommen hat.



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