top of page

Kinderrechte ins Grundgesetz jetzt im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren




Der Koalitionskompromiss, ein Neujahrsgeschenk oder ein trojanisches Pferd?


Ein Kommentar:


Wir, die Stiftung für Familienwerte, haben zusammen mit anderen Partnern stets eine Aufnahme der UNO-Kinderrechtskonvention in das Grundgesetz abgelehnt. Und dies aus gutem Grund, weil damit der Staat, der bisher lediglich ein Wächteramt ausübt, ermächtigt werden könnte, die Rolle des Gegenspielers der Eltern einzunehmen. Diese Position hat sich die CDU/CSU nicht zu eigen gemacht. Sie hat schon im Koalitionsvertrag 2018 der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zugestimmt. Entsprechend haben nun die Regierungsfraktionen einer Kompromissformel nach langen Verhandlungen erarbeitet. Aber, ob am Ende des Gesetzgebungsverfahrens diese Fassung Bestand haben wird, muss bezweifelt werden. Die Formulierung, die jetzt Eingang finden soll ins Grundgesetz soll lauten: Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“ Jeder, der weiß, wie über 20 Jahre hinweg die unterschiedlichen politischen Lager SPD und CDU erbittert um eine gemeinsame Formulierung gestritten haben, könnte im Blick auf die Gesamtlösung damit zufrieden sein. Denn am spitzwinkligen Dreieck, (Prof. Gregor Kirchhof), in dem die engste Verbindung von Eltern und Kind gegenüber dem entfernteren Staat zum Ausdruck kommt, hat sich nichts geändert. Dies garantiert der letzte grundlegende und wichtigste Satz: „Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt“. Gleichzeitig gilt auch das, was die CDU/CSU selbst in einem Begründungspapier nun formuliert: „Wer Verfassungsrecht sät, wird Rechtsprechung ernten“ – keiner kann garantieren, dass dieser Zusatz in der Auslegung vor dem Bundesverfassungsgericht noch auslösen wird.

Wie könnte das Verfahren im Bundestag nun ausgehen?


1. die Einigungsformel fällt durch, vielleicht auch mit Nein-Stimmen der CDU/CSU.

Ein Ergebnis, das wir begrüßen würden, weil damit der Status quo ante weiter bestehen würde.


2. die Einigungsformel findet eine parlamentarische Mehrheit.

Dies ist nicht auszuschließen. Aber, Jeder, der darum weiß, dass diese Novelle einer Zustimmung von einer Zweidrittelmehrheit bedarf, kann sich vorstellen, dass die Fraktion der Grünen und der Linken eigene Formulierungen einbringen werden, die dem Staat ein weitaus größeres Gewicht einräumen. Diese könnten dann Eingang finden, wenn die Regierungsfraktionen Änderungen am Kompromisstext zulassen würden. Hier muss die CDU/CSU Standhaftigkeit beweisen, denn es geht jetzt um die Souveränität der Familie! Wenn sich aber die Opposition durchsetzt, dann folgt:


3. die neue Formulierung mit Änderungen findet eine Mehrheit (mit Stimmen aus der Opposition)

Dann stünde das trojanische Pferd in unserem Garten!


Karl-Heinz B. van Lier



80 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page