ein Vortrag von Frau Susanne Wenzel gehalten beim TCLG (Treffen christlicher Lebensrechtsgruppen) am 11.3.2023 in Kassel:
Vor genau einem Jahr habe ich Ihnen an dieser Stelle einen mehr oder weniger kurzen Überblick über die lebensrechtsfeindlichen Vorhaben der Ampel-Regierung gegeben. Zu jener Zeit hatte die Bundesregierung gerade die Abschaffung des Werbeverbotes beschlossen, das der Bundestag dann schließlich am 24. Juni verabschiedet hat. Ausgerechnet am Johannes-Tag! Schließlich war Johannes der erste Mensch war, der die Menschwerdung Gottes erkannt hat. Und zwar als ungeborenes Kind im Leib seiner Mutter Elisabeth!
Während der Debatte im Bundestag wurde immer wieder von Rednerinnen vornehmlich aus den links-grünen Parteien betont, dass dies doch ein „guter Tag“ sei für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen etc. Auch dankten etliche Rednerinnen der SPD und der Grünen den Abtreibungsärzten, die auf der Besuchertribüne die Debatte verfolgten, unter ihnen Kristina Hänel und Friedrich Stapf, für ihre jahrzehntelange Arbeit. Und an eben jenem Johannes-Tag erhoben sich nach der – gegen die Stimmen von Union und AfD – beschlossenen Abschaffung des Werbeverbotes die Fraktionen der SPD, der Grünen und der Linken sowie einige Abgeordnete der FDP von ihren Sitzen, wandten sich der Besuchertribüne zu und applaudierten in Richtung dieser Ärzte.
Ich will das hier kurz übersetzen: Scheinbar verdient nach Ansicht dieser Parlamentarier die Tötung von jährlich rund 100.000 ungeborenen Kindern in unserem Land auch noch stehende Ovationen. Das ist nicht nur geschmacklos, es ist menschenverachtend – auch gegenüber den Frauen, die Abtreibungen hinter sich haben, also den ehemaligen Klientinnen dieser Ärzte. Denn von ihnen hat ganz sicher kaum eine Freudenträne angesichts der durchgemachten Abtreibung vergossen.
Aber etwas Gutes hatte dieser Tag dann noch: Nach der Abstimmung hatten SPD und Grüne zu einem Empfang geladen, um die Abschaffung des Werbeverbotes zu feiern als einen Sieg für die „Rechte und die Selbstbestimmung“ der Frau. Und in diese Festivitäten platzte dann die Nachricht, dass das Höchstgericht der Vereinigten Staaten eben kein Recht auf Abtreibung in der US-Verfassung erkennt und das Bundesgesetz „Roe vs. Wade“, das seinen Namen von der Gerichtsentscheidung 1973 erhalten hat, aufgehoben und die Rechtssetzung in die Eigenverantwortung der 50 Bundesstaaten der USA zurückgegeben hat.
Und das hat die Feierlichkeiten der Abtreibungslobby in Deutschland gründlich verhagelt: recht so! – Ich weiß nicht, ob der 24. Juni bewusst gewählt wurde für die Entscheidung, von wem auch immer. Aber wenn dem so war, dann hat Johannes offenbar für die richtige Antwort gesorgt.
Schon während der Debatte hörten wir von verschiedenen Protagonistinnen sowohl aus den Koalitionsparteien SPD und Grünen als auch von der LINKEN, dass der § 218 StGB nun schnellstens folgen und ebenfalls abgeschafft werden müsse.
Wir erinnern uns, dass im Koalitionsvertrag die Einrichtung einer Regierungskommission zur „Reproduktiven Selbstbestimmung“ angekündigt worden war, die eben Regelungen für Abtreibungen „außerhalb des Strafgesetzbuches“ konzipieren und auch Lösungen für eine Legalisierung der Eizellspende und Leihmutterschaft finden sollte. Das gesamte Reproduktionsthema soll also nach dem Willen der Koalition von einer angeblich unabhängigen Expertenkommission bewertet und „weiterentwickelt“ werden, man wähnt sich ja als „Fortschrittskoalition“.
Es hat lange gedauert und der Beginn der Arbeit wurde aufgrund von erheblichen Differenzen in der Sache innerhalb der Ampel immer wieder verschoben. Die 18 Mitglieder der Kommission sind nun berufen, darunter 15 Frauen, u.a. die ehem. Vorsitzende des Deutschen Ethikrates und jetzige Vorsitzende des Europäischen Ethikrates, Christiane Woopen, die Medizinethikerin Claudia Wiesemann, ebenfalls ehem. Mitglied im Deutschen Ethikrat und Mitglied der Leopoldina, Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, der im Dezember bereits einen Regelungsvorschlag gemacht hat, der von einem abgestuften Lebensrecht des Kindes ausgeht und u.a. die 12-Wochen-Frist noch einmal deutlich ausdehnen will.
Außerdem Daphne Hahn, bis 2017 Präsidentin der Pro Familia, Koordinatorin der ELSA-Studie des Bundesgesundheitsministeriums. Ich berichtete in meinem letzten Vortrag hier über diese Studie, aus der übrigens bislang – entgegen den Ankündigungen – keinerlei Zwischenergebnisse veröffentlicht wurden.
Unter den 18 Mitgliedern der Kommission sind 10 Juristen, u.a. die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf, die – wie die Tagespost berichtete – 2020 im Auftrag des Instituts für Weltanschauungsfragen, das eng mit der atheistischen Giordano-Bruno-Stiftung verknüpft ist, ein Rechtsgutachten mit dem Titel „Der Fall Hänel“ verfasste, in dem sie „natürlich“ zu dem Ergebnis kam, dass der § 219a StGB verfassungswidrig sei.
Weil ich gerade die Atheisten erwähnte: Die Kirchen sind übrigens nicht vertreten. Auch das zeigt einmal mehr, wie es mit dieser Regierung bestellt ist. Sie ist gottlos – und das zeigt sie immer wieder.
Ferner gehört Jochen Taupitz dem Gremium an, Medizinrechtler aus Mannheim, ebenfalls ehem. Mitglied des Ethikrates. Bislang ist er jedoch nicht als dem Lebensrecht zugewandt aufgefallen. Er tritt vor allem für die Abschaffung des Embryonenschutzgesetzes ein.
Denn dies sollten wir nicht übersehen: Das Gremium wird in zwei Arbeitsgruppen aufgeteilt, nämlich jene, die sich mit der Abtreibung befassen wird und eine zweite, die dann die Reproduktionstechnologie zum Thema hat und die wahrscheinlich dann einen Vorschlag für ein Fortpflanzungsmedizingesetz erarbeiten wird.
Federführend ist das Bundesgesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem Justiz- und dem Familienministerium, das ja in lang heißt Ministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend oder – wie der damalige Kanzler Schröder einst sagte – für „Familie und das ganze Gedöns“, was aus meiner Sicht die ehrlichste Beschreibung dieses Ministeriums in den letzten 20 Jahren war, denn genau so war auch die Politik. Die grüne Frauenministerin dieser selbsternannten „Fortschrittskoalition“, Lisa Paus, forderte zuletzt am Jahresanfang die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch.
Während die Wortmeldungen von SPD und Grünen klar und eindeutig für die Abschaffung des § 218 StGB sprechen, gibt sich die FDP noch zurückhaltend. Die gesundheitspolitische Sprecherin, Kathrin Helling-Plahr, lehnt ein neues Aufschnüren des „guten Kompromisses“ ab und folgt damit einer bereits in der letzten Legislaturperiode vertretenen Linie ihrer FDP.
Justizminister Buschmann, der bei der Abschaffung des Werbeverbotes noch darum bat, „zur Kenntnis zu nehmen“, dass niemand den Lebensschutz aufweichen wolle, erwiderte auf die Forderungen von Ministerin Paus, man solle doch die Kommission erst einmal arbeiten lassen und nicht mit Vorfestlegungen belasten.
Die „Fortschrittskoalition“ befindet sich – übrigens nicht nur an dieser Stelle – in einem Dilemma, vorausgesetzt die FDP bleibt standhaft. Was ist eigentlich fortschrittlich daran, Frauen im Schwangerschaftskonflikt die Abtreibung als einzige Lösung anzubieten?
Ähnlich äußerte sich auch die Union: Der rechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Günter Krings aus der CDU, sieht durch die Ergebniswünsche der Ministerin die Kommission mit einer „schweren Hypothek“ belastet. Er geht gar davon aus, dass es für die Abschaffung keine Mehrheit im Bundestag geben wird.
Ansonsten möchten auch CDU und CSU nicht am Beratungskonzept um den §218 rütteln und das Paket erneut aufschnüren, wie sie schon in der Diskussion um das Werbeverbot immer wieder betont und auch in mehreren Presseaussendungen bekräftigt haben. Die Frauen Union der CSU hat sogar voriges Jahr ein eigenes Positionspapier verabschiedet, das vor einer „Bagatellisierung“ von Abtreibungen warnt und fordert, den „Schutzgedanken in den Mittelpunkt“ zu stellen.
Die CSU-Familienministerin von Bayern, Ulrike Scharf, hat die Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes angekündigt für den Fall der Streichung des 218. Die AfD, die ja von einigen als „Lebensrechtspartei“ in den letzten Jahren wahrgenommen wird, schweigt bislang. Ich denke, auch das sollte man zur Kenntnis nehmen.
Eine Äußerung der Linken hingegen dürfte obsolet sein, hatte sie doch in der letzten Legislaturperiode in einem eigenen Antrag die Abschaffung des § 218 StGB und ein „Reproduktionsgesetz“ im Bundestag gefordert. Bis auf die Grünen hat dem übrigens keine Partei zugestimmt. Für die Linke läuft also sozusagen alles nach Plan und SPD und Grüne können sich auf die Unterstützung durch die Linke bei ihren Vorhaben verlassen.
Die Kirchen äußern sich kritisch. Anette Kurschuss, Ratsvorsitzende der EKD, stellt völlig richtig fest, es gehe „in der aktuellen Debatte nahezu ausschließlich um das Selbstbestimmungsrecht der Frau“. Die Deutsche Bischofskonferenz, vertreten durch Bischof Georg Bätzing, sieht in der Streichung eine Gefahr für das Lebensrecht des Kindes. Ja, was auch sonst?
Die Regelung des §218 dürfe nur aus „triftigem Grund“ aufs Spiel gesetzt werden, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz, der dabei allerdings nicht konkretisiert, was denn ein „triftiger Grund“ für ihn sein könnte. Er mahnt eine „sorgfältige Prüfung“ an und fordert die Beibehaltung der Beratungspflicht.
Die politische Diskussion, so Bätzing weiter, erwecke viel zu häufig den Eindruck, die einzige Lösung bei ungewollter Schwangerschaft sei die Möglichkeit zur Abtreibung. Stattdessen sollten die dahinterliegenden Gründe ermittelt, Hilfe angeboten und die Rahmenbedingungen verbessert werden. Die Caritas begrüßt die Kommission grundsätzlich, stellt jedoch klar, dass das „Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Lebensrecht des Kindes untrennbar nebeneinanderstehen“. Sie spricht sich, ebenso wie die SkF, für die Beratungspflicht aus. Soweit der Überblick über den aktuellen Sachstand, natürlich nicht zwingend vollständig.
Die drängende Frage, die uns alle beschäftigt, lautet natürlich „Was wird die Kommission entscheiden“? – Darüber können wir im Moment nur spekulieren. Die Argumente der Befürworter der Abschaffung des §218 liegen auf dem Tisch:
das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
das Recht auf eine selbstbestimmte Schwangerschaft
keine Stigmatisierung
Entkriminalisierung
und mein Lieblingsargument: Das Gesetz sei ja schließlich schon 151 Jahre alt.
Aus der Beratungspflicht solle ein Beratungs“recht“ werden
Kostenfreiheit soll gewährleistet sein, d.h. die Versichertengemeinschaft zahlt
Sicherstellung der Versorgung und der Infrastruktur
Verankerung der Abtreibung im Lehr- und Ausbildungsplan für das Medizinstudium
und auch das Argument der für die Frauen und die Ärzte angeblich notwendigen Rechtssicherheit kommt uns wieder entgegen.
Dabei ist gerade diese doch gegeben mit den bestehenden Paragraphen. Rechtssicherheit wird immer dann beansprucht, wenn absichtlich gegen bestehende rechtliche Regelungen und Begrenzungen gehandelt wird, um Fakten zu schaffen, die eine Änderung erforderlich machen sollen. Im vorliegenden Fall kann wohl kaum von einer Rechtsunsicherheit gesprochen werden.
Welche Konsequenzen hätten wir zu erwarten, wenn der §218 tatsächlich abgeschafft würde?
Wenn wir hören, was der in der Kommission vertretene Juristinnenbund in seinem gerade angesprochenen Papier vorschlägt, dann würden wir eine nahezu vollkommene Aufhebung des Lebensschutzes erfahren.
Das Papier sieht vor, die aus Sicht des Lebensrechtes sowieso schon problematische 12-Wochen-Frist „erheblich“ auszudehnen, der Schutzstatus solle sich an die fortschreitende Entwicklung des Kindes anlehnen. Die Juristinnen schreiben immerhin noch vom „ungeborenen Leben“, das sie umso „intensiver“ schützen wollen, je näher die „zeitliche Zäsur der Geburt“ rückt. Es geht also um ein abgestuftes Lebensrecht.
Grundsätzlich unzulässig sollen Abtreibungen erst ab einer „eigenständigen Überlebensfähigkeit“ des Kindes, also etwa im Zeitrahmen von der 22. bis zur 25. Schwangerschaftswoche, sein. Danach soll einzig die medizinische Indikation noch zulässig sein für eine Abtreibung. Allerdings ziehe eine unzulässige Abtreibung keine Strafbarkeit nach sich, lediglich die Ärzte könnten im Rahmen des Standesrechtes noch sanktioniert werden. Die Frau aber sei in allen Fällen straf- und sanktionsfrei wegen ihres „reproduktiven Selbstbestimmungsrechts“. Aus der Beratungspflicht soll ein Beratungsrecht werden.
Zur Sicherstellung des Angebotes von Abtreibungseinrichtungen sollen die Länder zur Bedarfsplanung angehalten werden. Ein Verweigerungsrecht für Krankenhäuser – auch das wurde in der Vergangenheit schon diskutiert – solle es nicht geben, andernfalls verlören sie den Status der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Schlussendlich soll Abtreibung im Medizinstudium, Weiterbildung und der gynäkologischen Facharztausbildung verpflichtend werden, inklusive aller rechtlichen und ethischen Aspekte, damit jeder Arzt eine Gewissensentscheidung bilden und fortentwickeln könne. Die Bereitschaft, Abtreibungen durchzuführen, soll zur Einstellungsvoraussetzung werden können.
Nach Ansicht des Juristinnenbundes könne sich der „demokratisch legitimierte“ Gesetzgeber durchaus eine neue Bewertung zutrauen im politischen Prozess, „statt sich starr an den vom BVerfG 1993 getroffenen Wertungen zu orientieren“, an die das Gericht selbst nicht gebunden sei.
Die Juristinnen schätzen es als nicht unwahrscheinlich ein, dass das Bundesverfassungsgericht eine „Neubewertung“ des Lebensschutzes vornimmt. Immerhin habe das Gericht bei der Entscheidung zur Suizidbeihilfe doch gerade den Stellenwert der autonomen Lebensführung in den Mittelpunkt gerückt. Dies sei auch in der Frage der Abtreibung möglich.
Gerade dieser letzte Aspekt scheint mir bedeutsam in der Beurteilung. Denn in der Tat hat sich das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung zum assistierten Suizid zu einer Überhöhung des Autonomiebegriffes hinreißen lassen. Allerdings – und das ist aus meiner Sicht der wesentliche Unterschied – ging es hier nicht um die Rechte eines Dritten. Und ich traue dem Bundesverfassungsgericht durchaus zu, hier bei der Bewertung des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes zu bleiben.
Das Bundesverfassungsgericht müsste in einer neuen Entscheidung allerdings konkretisieren, ab wann der Schutzanspruch beginnt. Denn das ist die Kernfrage jeder Regelung zur Abtreibung: Wann beginnt das menschliche Leben und ab wann hat das ungeborene Kind ein Recht auf Leben?
Dies kann nur der Zeitpunkt ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle sein, denn aus den Erbanlagen der Eltern wird nicht zufällig ein Mensch, es besteht nicht die Möglichkeit, dass ein Vogel, ein Fisch oder sonst etwas daraus entsteht, sondern wir werden „im Mutterleib gewoben“ als das, was wir sind. Und wir entwickeln uns bis zum Zeitpunkt unseres Todes fortlaufend, ohne jegliche Zäsur.
Dass das Gericht nun analog zum festgestellten Recht darauf, sich selbst des Lebens zu berauben, auch ein Recht darauf, durch Abtreibung einen Anderen des Lebens zu berauben in unserem Grundgesetz entdecken will, sehe ich derzeit nicht.
Zu welchem Ergebnis die Kommission tatsächlich kommen wird, ist meiner Ansicht nach derzeit in alle Richtungen offen, so sie wirklich unabhängig und ideologiefrei arbeitet, und nicht das Selbstbestimmungsrecht der Frau als das Maß aller Dinge im Auge hat oder denkt, wie es Jost Müller-Neuhof im Tagesspiegel in seinem Kommentar formulierte: „Menschenwürde Ungeborener hin oder her, entscheidend muss das Recht der Geborenen sein“.
Die Kommission müsste, und wird es wahrscheinlich auch tun, zunächst die aktuelle Situation gründlich untersuchen und damit im Grunde dem Überprüfungsauftrag des Bundesverfassungsgerichtes nachkommen. Das Gericht hatte 1993 die Regierung verpflichtet, nach einer „angemessenen Zeit“ die Beratungsregelung zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern oder zu korrigieren, wenn der Schutzauftrag erkennbar nicht erfüllt wird. Bekanntlich ist keine Regierung dem bisher in irgendeiner Art und Weise nachgekommen. Ich würde es also jetzt nicht gerade als „übereilt“ bezeichnen, wenn nun nach 30 Jahren diese Überprüfung – wenn auch eher unabsichtlich – endlich erfolgte.
Die Fragen, mit denen sich die Kommission auseinandersetzen müsste, sind zahlreich:
Wie hat sich die Abtreibungsproblematik entwickelt seit 1993? Erfüllt das Beratungsmodell seinen Zweck?
Es wird behauptet, die Versorgungslage sei angespannt und perspektivisch gar gefährdet. Eine aktuelle Untersuchung der Jahre 2011 bis 2020 sieht dagegen keine Hinweise auf eine angespannte Versorgungslage. Der Rückgang der Meldestellen habe sich in etwa analog zum Rückgang der Abtreibungen in dieser Zeit vollzogen, so die Feststellung der Autoren.
Auch die Tendenz, in ein benachbartes Bundesland zu fahren für die Abtreibung lässt laut Bericht keine Rückschlüsse auf eine nicht ausreichende Versorgung zu, sondern ist eher der Tatsache geschuldet, dass Frauen eben nicht gerne vor der Haustür abtreiben und in Wartezimmer oder Anmeldung Heidi, die ehemalige Kollegin aus der Grundschule, oder Elke aus der Elternpflegschaft treffen wollen.
Gestatten Sie mir einen kleinen Einschub, um die Relation einmal etwas klarzumachen:
Für die insgesamt 95.000 Abtreibungen im Jahr 2021 standen bundesweit über 1.200 Ärzte zur Verfügung. Für die knapp 800.000 Geburten im selben Jahr gab es aber nur 655 Einrichtungen zur Geburtshilfe. Man leistet sich seit Jahren hier die Aufgabe dieser wichtigen gesundheitlichen Versorgung, die übrigens nicht zur medizinischen Grundversorgung gehört, was mir unbegreiflich ist.
Man schwadroniert über wohnortnahe und flächendeckende Versorgung mit Abtreibungseinrichtungen – dass Gericht sprach von einer „ausreichenden“ Versorgung – mutet aber Frauen unmittelbar vor bzw. in der beginnenden Niederkunft Fahrzeiten von 45 Minuten – mitunter sogar länger – zu. Deutlicher kann doch die ethische Schieflage nicht beschrieben werden. Es ist etwas grundsätzlich faul im Staate Deutschland mit der Einstellung zu neuem Leben, zu Frauen und insbesondere zu schwangeren Frauen!
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil klar geäußert, dass der Schutzauftrag den Staat dazu verpflichtet, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben. Deshalb müssen die Organe des Staates in Bund und Ländern erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten.“
Das betrifft nach Ansicht der Richter auch die Lehrpläne der Schulen. Öffentliche Einrichtungen, Aufklärung in gesundheitlichen Belangen, Familienplanung und Sexualaufklärung. „Alle haben allgemein den Willen zum Schutz des ungeborenen Lebens zu stärken…“, so das Gericht. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sieht dementsprechend auch gewisse Verpflichtungen für den Bund vor.
Wie sehen denn die Konzepte zur Sexualaufklärung aus, die laut § 1 des Gesetzes durch die BZgA unter Beteiligung der Länder und in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Familienberatungseinrichtungen zum Zwecke der Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten erstellt werden sollen?
Was tut der Bund, um Hilfen für Schwangere und Mütter bekannt zu machen, wie es das Gesetz verlangt? Die Beratungsregelung verlangt lt. BVerfG, dass ein Angebot sozialer Hilfen sowohl während als auch nach der Schwangerschaft für Mutter und Kind „auch tatsächlich“ bereitsteht.
Welche Maßnahmen gibt es, um „das Verständnis für Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben“ zu fördern?
Wie macht der Bund das Hilfetelefon für Schwangere in Not bekannt?
Ich sehe von Seiten der BZgA immer nur Plakate mit der Aufforderung „Mach’s mit!“ oder die fragen, ob es gerade irgendwie „im Schritt brennt“. Der Bund soll nach dem Gesetz eine „kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit“ betreiben zu den Hilfs- und Unterstützungsangeboten. Tut er das? – Die letzte Bundesregierung schrieb es übrigens der „hervorragenden Arbeit“ der BZgA und der Beratungsstellen zu, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche „konstant niedrig“ sei. Ganz ehrlich: Dazu fehlen einem doch die Worte!
Die Regierung muss aber nicht nur Maßnahmen zum Schutz des Lebens erlassen. Sie sollte auch fortlaufend prüfen, ob die gesetzlichen Regelungen denn einen wirksamen Schutz bieten. Ansonsten – ich sagte es bereits – muss sie nachbessern oder korrigieren. Was aber nicht mit Entgrenzung gleichzusetzen ist, sondern es muss vielmehr ein wirksamer Schutz des Lebens für die Ungeborenen erreicht werden. Und dieser drückt sich in sinkenden Abtreibungszahlen aus. Dass also etwas grundlegend falsch läuft, steht wohl außer Frage. Und dass die Antwort nicht sein kann, alles aufzugeben, wohl ebenfalls.
Wie sieht die Evaluation der Beratung aus? Wie oft z. B. führen Beratungsgespräche dazu, dass Frauen sich für ihr Kind entscheiden? Wie oft zum Gegenteil? Werden die Beratungsstellen überprüft vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich gebotenen Lebensschutzes, d. h. erfolgen die Beratungen so, dass der Schutzauftrag erfüllt wird? Ist ergebnisoffene Beratung gleich zieloffen und neutrale Beratung oder lässt sie sich von dem „Bemühen leiten, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen“, wie der § 219 StGB es sagt?
Hilft die Beratung, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen in Kenntnis des eigenständigen Lebensrechtes des Kindes gegenüber der Mutter oder ist sie eine bloße Weitergabe von Informationen über Zugang und Ablauf von Abtreibungen, freilich ohne das Geschehen zu beschreiben?
Bringt die Rede von der „Entscheidungsfreiheit“ und der „eigenverantwortlichen Entscheidung“ gar die Frau erst in eine Notlage, die nun eine Tötung des Kindes in ihrem Leib in Erwägung ziehen muss? Was ist mit den Erkenntnissen, dass in den meisten Fällen der Druck auf die Frau zur Abtreibung aus dem Umfeld, also Partner und Familie, kommt? Ist das tatsächlich selbstbestimmt?
Auch die Rolle der Medien ist zu untersuchen. Die Karlsruher Richter haben auch ihnen eine Verantwortung zugeschrieben: „Öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk sind bei der Ausübung ihrer Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) der Würde des Menschen verpflichtet. Ihr Programm hat daher auch Teil an der Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben.“
Bitte rufen Sie sich zu diesem Passus einmal die Berichterstattung in Erinnerung. Sehen Sie das – mit Ausnahme von IDEA, Tagespost und einigen wenigen anderen – irgendwo verwirklicht? „Normal“ ist doch eher die Propagierung der Abtreibung als „Pannenhelfer“, wenn die Verhütung schief gegangen ist oder einfach, weil junge Frauen keine Lust auf ein Kind haben, die Karriere einbricht oder sie schlicht in einer Beziehungsmenage vom Falschen ein Kind erwartet, ja, mitunter gar zur Klimarettung als neuestem Irrsinn.
Wird der Schwangerschaftskonflikt in Fernsehfilmen thematisiert, verliert das Kind nahezu regelhaft, nur in ganz wenigen Fällen ist es anders. Was danach passiert, wird natürlich nicht mehr gezeigt. Dazu passt natürlich auch, dass über das Geschehen bei der Abtreibung nicht berichtet wird, sondern von „ Schwangerschaftsgewebe“, „Gebärmutterinhalt“ etc. gesprochen wird.
Das allgemeine Bewusstsein in der Bevölkerung, dass das Ungeborene auch gegenüber der Mutter ein Recht auf Leben hat und deshalb die Abtreibung grundsätzlich Unrecht ist, ist in den letzten Jahren auch durch die Berichterstattung in den Medien untergraben und nachhaltig beschädigt worden.
Was weiß man über die Hintergründe von Schwangerschaftskonflikten und Abtreibungen? Und was macht eigentlich der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung?
Allein angesichts der wieder steigenden Abtreibungszahlen ergäbe sich für diese Kommission erhebliches Potenzial, um den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag zu verwirklichen. Und angesichts der von mir hier formulierten Fragestellungen ergäbe sich ganz sicher kein Potenzial für eine absolute Freigabe, mit staatlich garantiertem Zugang 24/7 und voller Kostenübernahme.
Der Erfolg einer guten und tatsächlich „fortschrittlichen“ Familien- und Frauen-Politik bemisst sich nicht daran, wie vielen Frauen man den ungehinderten und kostenfreien Zugang zur Tötung ihres Kindes ermöglicht, sondern daran, wie viele Frauen sich für ihr Kind und damit gegen die Abtreibung entscheiden.
Das führt mich zu einem weiteren Aspekt, der ebenfalls längst Beachtung verdient hätte: Welche Perspektiven bieten wir in unserem Land denn Frauen, die schwanger sind oder Familien? Welche Rahmenbedingungen schaffen wir eigentlich für Familien? – Die frühere SPD-Familienministerin Renate Schmitt hat einmal gesagt, sie wolle Deutschland zum kinderfreundlichsten Land machen, Begründung: Ohne Kinder sehen wir alt aus. Aber ist es in unserem Land eigentlich attraktiv, sich für Kinder zu entscheiden? Machen wir Lust auf Familie, wenn es nicht gerade Patchwork oder sonst irgendwie divers ist? Warum gibt es zum Beispiel eigentlich kein Kindergeld vor der Geburt?
Das ist sicher nur ein Ausschnitt der Fragen, mit denen sich die Kommission beschäftigen müsste, wenn sich die Mitglieder der Bedeutung ihres Auftrages bewusst sind und diesen ernst nehmen.
Können wir den § 218 StGB aufgeben unter den derzeitigen Bedingungen? Die zweite Satzhälfte ist wichtig. Meines Erachtens nicht. Und das sage ich trotz aller Probleme und der Mangelhaftigkeit, die diese Regelung birgt. Ich weiß, dass es dazu auch in der Lebensrechtsbewegung unterschiedliche Aussagen gibt. Aber realistischerweise sehe ich derzeit keine akzeptable Lösung in unserem Sinne.
Dieses Beratungskonzept, dass so hoch gelobt wird allezeit, ist gewiss nicht optimal. Wir haben derzeit leider nur die Wahl zwischen Syclla und Charybdis, und wir sollten uns wachen Auges für die Lösung einsetzen, die den noch größeren Schaden verhindert.
Wenn mir jemand gesagt hätte, ich würde mich mal für den Erhalt des § 218 einsetzen, ich hätte laut gelacht. Und die Situation, in der wir uns befinden, ist doch auch ziemlich schizophren. Ich kann jetzt hier gar nicht auf die einzelnen Punkte eingehen, mit denen wir bei dieser Beratungsregelung Schwierigkeiten haben. Die kennen wir alle und ein paar sind ja in den formulierten Fragen angeklungen.
Ja, es gibt faktisch keinen Schutz in den ersten 12 Wochen und das ist ein gewaltiges Manko. Dass aber möglicherweise künftig bis zur 25. Woche keinerlei Schutz da sein soll, ist inakzeptabel und außerhalb jeder Diskussion. Wir brauchen das Strafrecht, weil damit auch eine moralische Wertung der Abtreibung verbunden ist, Rechtsnormen – insbesondere strafrechtliche – bilden das Bewusstsein.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass auf das Strafrecht nicht verzichtet werden könne, denn der Staat benötige zur Erfüllung seiner Schutzpflicht Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art, also Elemente präventiven und repressiven Schutzes, d. h. Beratung und Hilfe einerseits und die Strafandrohung andererseits.
Nicht die Frau ist stigmatisiert, sondern die Abtreibung und dies berechtigterweise. Das Bewusstsein vom Lebensrecht des Ungeborenen muss gestärkt werden und auch die Verantwortung der Frau für ihre Entscheidung muss klar benannt werden, um das Leben des ungeborenen Kindes zu schützen. Wird aber der Anschein erweckt, der Staat unterstützt Abtreibungen, dann liefe das nicht nur dem Lebensschutzgedanken zuwider, sondern würde gerade zwangsläufig den Eindruck vermitteln, die Rechtsordnung würde die Abtreibung gutheißen. Abtreibung aber darf nicht als etwas Normales erscheinen.
Was ist die Konsequenz für uns als Lebensrechtler daraus?
Unsere Regierungen in den vergangenen Jahrzehnten waren lasch, was das Recht auf Leben und den Lebensschutz anging. Im Zweifel haben sie einfach wenig dafür getan.
Nun aber haben wir es mit einer Regierung zu tun, die aktiv gegen das Recht auf Leben vorgeht. Das ist einmalig seit der Gründung unserer Bundesrepublik. Und das bedeutet für uns, dass wir einen Gegenentwurf entwickeln müssen. Wir brauchen ein Gegenkonzept zu dem, was die Ministerin für Familie, Frauen,… – allein die Amtsbezeichnung ist Hohn angesichts der Agenda, die diese Frau betreibt – ständig als Ergebnis der Kommission vorzugeben versucht.
Nehmen wir den Ball auf. Eine Änderung des Gesetzes in unserem Sinne werden wir derzeit nicht erreichen. Aber die breite Bevölkerung wird wach für das Thema Abtreibung und Lebensschutz. Wir können mit guten Argumenten und Fakten in diesen Meinungsbildungsprozess einsteigen.
Es wird nun auch das konkret, was ich vor Ihnen hier im letzten Jahr als Handlungsmöglichkeiten referiert habe: Nehmen Sie Kontakt zu Ihren Bundestagsabgeordneten – egal, welcher Couleur sie sind – auf. Sagen Sie Ihnen, dass Sie nicht wollen, dass Abtreibung hier grenzenlos möglich wird. Reagieren Sie auf die Artikel, die derzeit erscheinen zum Thema, vertreten Sie die Position des Lebensrechts dazu in Kommentarfunktionen und Leserbriefen.
Informieren Sie die Menschen in Ihrem Umfeld, von denen viele wahrscheinlich ähnlich wie der Mainstream denken, über die Fakten. Die andere Seite will nicht mit uns reden. Wozu auch? Es gibt keinen gemeinsamen Nenner, auf den wir kommen könnten.
Aber wir haben jetzt in dieser neu aufkommenden Diskussion die Chance, sozusagen ein „Window of opportunity“, um bewusstseins- und dann auch meinungsbildend wirken zu können. Das wird nicht ewig dauern. Wir müssen die Informationen zu den Menschen und zu den Abgeordneten bringen. Und wir brauchen auch die Kirchen, so moralisch angeschlagen sie, insbesondere die katholische Kirche, auch momentan sind. Sie dürfen sich nicht wegducken.
Deshalb möchte ich die Gelegenheit nicht verstreichen lassen und von dieser Stelle aus heute auch an die Kirchen und die Bundestagsparteien, die unserer Position folgen, appellieren: Stellen Sie sich deutlich und hörbar auf die Seite der Ungeborenen! Unterstützen Sie die Kampagnen der Lebensrechtsbewegung. Canceln Sie uns nicht auf Ihren Kirchentagen oder Katholikentagen. Lassen Sie uns gemeinsam nach Lösungen suchen. Setzen Sie gemeinsam mit uns bei den Märschen für das Leben in diesem Jahr ein deutliches Zeichen gegen diese Kultur des Todes.
Zeigen wir gemeinsam Gesicht und bringen wir unsere Meinung in die Öffentlichkeit. Auch die großen Demonstrationen in den 70ern waren konzertierte Aktionen von Kirchen und Lebensrechtlern. Friedlich und friedfertig bleiben wir auch weiterhin, wir kleben uns nicht auf die Straße, wir beschmieren kein Kulturgut und wir bedrohen auch niemanden, auch das möchte ich heute einmal klar sagen.
Unsere Botschaft für das Leben und gegen das Töten ist deutlich. Leben ist nicht verfügbar, auch nicht für eine bestimmte Frist. Der Staat, der das Recht des Stärkeren über dem des Schwächeren in seinen Gesetzen verankert, wird zum Unrechtsstaat, der letztlich verrohen wird. Stehen wir gemeinsam vor den Ungeborenen und den schwangeren Frauen, die unsere Hilfe und Unterstützung brauchen.
Leben braucht Freunde. In diesem Sinne stellen wir uns weiter den Herausforderungen. Noch ist nichts verloren. Das ist es nur, wenn wir aufgeben. Aber – und mit diesem Hinweis beende ich alle meine Vorträge – zum Aufgeben ist es immer zu früh. Vielen Dank!
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