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Cannabis-Freigabe als rot-grün-gelbes Prestigeprojekt


Autor : Josef Kraus


Wenn man das überaus bemühte Gewürge der „Ampel“-Koalition um die Freigabe von Cannabis anschaut, fühlt man sich um ein halbes Jahrhundert zurückgeworfen. Damals, in den Jahren der Hippiebewegung und dann der 68er Revoluzzer, hieß es: „High sein, frei sein, Haschisch muss dabei sein.“ Und: „Hast du Haschisch in den Taschen, hast du immer was zu naschen.“ So etwas Ähnliches scheint nun Regierungspolitik zu werden.


Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir („Grüne“) haben am 12. April die Eckwerte für eine teilweise Legalisierung von Cannabis vorgelegt. Allein die Konstellation dieses Tandems lässt aufhorchen. Der eine ist „Gesundheitsminister“ und Doktor der Medizin, der andere gelernter Sozialpädagoge und Ernährungsminister. Der eine irrlichtert seit drei Jahren durch „Corona“, tat dies allein 2021 in 40 Talkshows, und weiß alles jetzt am Ende der Pandemie anders herum wieder alles besser. Der andere posierte im August 2014 auf einem Balkon mit einer Hanfpflanze; es sollte ein politisches Statement sein. Zuletzt macht er sich einen Namen, indem er Werbung für Nahrungsmittel mit Zucker und Fett unterbinden will. Im Hintergrund lauert als Liberaler Justizminister Marco Buschmann (FDP). Im Mai 2022 hatte er die Cannabis-Legalisierung für „Frühjahr 2023“ versprochen.


Wenn die Sache nicht so gefährlich wäre, könnte man ironisierend sagen: Dieses Tandem bzw. Trio ist genau das richtige Gespann, um, wie sie sagen, die teilweise Legalisierung von Cannabis als „Königsweg“ (sic!) und als „Fortschrittsprojekt“ (sic!) voranzutreiben. Und dabei – vermeintlich - eine ganze Menge an Problemen aus der Welt zu schaffen, wie Lauterbach am 12. April vor der Bundespresse erläuterte: mit der Legalisierung mehr Sicherheit zu schaffen, gegen die toxische Verunreinigung von Cannabisprodukten vorzugehen, die Jugend „maximal“ (sic!) zu schützen und die Schwarzmarktkriminalität zu bekämpfen.


Das Ministertandem hat damit nichts anderes hergebetet als das, was im „Ampel“-Vertrag vom Dezember 2021 zu lesen steht: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet … Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus.“


Nach langem Hin und Her ist nun eine gesetzliche Liberalisierung „light“ in Sicht. Eckpunkte für einen Gesetzentwurf werden sein: Es sollen der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von maximal drei Pflanzen straffrei sein. Eine solche Menge darf auch außer Haus mitgeführt werden. Kiffen in der Öffentlichkeit bleibt untersagt. Verboten bleiben Konsum und Anbau von Cannabis für Jugendliche unter 18 Jahren. Für Minderjährige, die erwischt werden, soll es verbindliche Präventivprogramme geben. Der (von wem?) kontrollierte Kauf der Droge für den Eigenkonsum soll in speziellen Vereinen möglich sein. In nicht-kommerziellen „Social Clubs“ können sich bis zu 500 Konsumenten zusammentun, um Cannabis „aus eigenem Anbau“ zu konsumieren. Später soll all dies mit wissenschaftlicher Begleitung und unter staatlicher Kontrolle in Modellregionen erprobt werden. Die Projekte sollen fünf Jahre laufen. Darauf habe sich die Regierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission geeinigt, sagte Lauterbach. Und dann das noch: Die „Ampel“-Pläne seien eine Gelegenheit, die europäische Cannabis-Politik auf einer „evidenzbasierten Basis“ weiterzubringen, sagte Lauterbach. Am deutschen Wesen …..? Immerhin gilt das Modell „Niederlande“ nicht mehr als Vorbild, nachdem die Cannabis-Liberalisierung dort einen Schub an Organisierter Kriminalität brachte.


Die Cannabis-Pläne der „Ampel“ verstoßen laut einem Gutachten indes gegen internationales Recht, insbesondere gegen das UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung – die „Single Convention on Narcotic Drugs“. Das ist die Kernaussage einer 53-seitigen Expertise, die Anfang März vorgestellt wurde. Autor Bernhard Wegener, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, hatte ein Gutachten im Auftrag des bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erstellt. Dort heißt es: Deutschland müsste erst aus dem seit 1961 geltenden UN-Abkommen austreten. Nach wie vor ist auch nicht ausgeschlossen, dass die EU in einem Notifizierungsverfahren ihr Veto gegen die deutschen Pläne einlegt.


Für die „grüne“ Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther ist all das freilich nur ein „Totschlagargument“ von „ewig Gestrigen“. Andere „Grüne“ werfen den Kritikern der Cannabis-Freigabe vor, sie wollten „fortschrittliche Politik diskreditieren.“ Kristine Lütke, drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, warnt vor einem „Anti-Cannabis-Feldzug“.


Holetschek indes hat Recht: „Die Erfahrungen aus den USA oder Kanada zeigen, dass sich der Schwarzmarkt mit einer Legalisierung nicht austrocknen lässt.“ Eine der Lebenslügen der Cannabis-Befürworter ist auch die im Zuge der Liberalisierung angeblich erfolgende Entlastung der Polizei. Denn weder Anbau noch Transport oder Verkauf etwa an Heranwachsende sind ohne mehr Polizeikapazität kontrollierbar. Holetschek befürchtet zudem einen Cannabis-Tourismus zwischen den „Modellregionen“.

Vor allem aber: Die „Ampel“-Pläne drohen von Heranwachsenden als Bagatellisierung des Cannabiskonsums wahrgenommen zu werden. Kinder- und Jugendärzte warnen denn auch vor gravierenden gesundheitlichen Risiken. Würde der Cannabiskonsum unter Heranwachsenden um sich greifen, würde das deren Gehirnreifung mit lebenslangen Folgen stören. Dabei gibt es jetzt schon zu viele Kinder und Jugendliche, die zu Cannabis - auch als Einstiegsdroge - greifen. Nach einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist der Anteil der 12- bis 17-Jährigen, die Cannabis konsumiert haben, von 4,6 Prozent im Jahr 2011 auf 7,6 Prozent im Jahr 2021 angestiegen. Bei jungen Erwachsenen bis 25 Jahre verdoppelte sich der Anstieg. Während 2010 noch 12,7 Prozent angaben, gekifft zu haben, waren es 2021 rund 25 Prozent.


Übrigens: Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konsumieren etwa 4,5 Millionen Menschen in Deutschland bis 64 Jahre mindestens einmal im Jahr Cannabis. Boshafte Vermutung: Vielleicht ist die „Ampel“-Politik eben nur noch bekifft ertragbar. Oder es sitzen mittlerweile auch im Bundeskabinett Kiffer.





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