Ampel-Pläne durch die Hintertür
- Stiftung Familienwerte
- 4. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Will Justizministerin Hubig den ideologischen Umbau der Familie weiter vorantreiben? Die Union ist gut beraten, ihr genau auf die Finger zu schauen.
Autorin: Franziska Harter
Die neue Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) möchte das Abstammungsrecht „auf die Höhe der Zeit bringen“. Dabei will sie sich an den „guten Vorarbeiten“ ihres Vorgängers Marco Buschmann (FDP) orientieren und „einiges nachholen, was in der letzten Legislaturperiode nicht mehr geschafft wurde“, so Hubig am Donnerstag gegenüber der „FAZ“.
Worauf im Detail sich Hubig bezog, weiß nur sie selbst. Aber erinnern Sie sich an Marco Buschmann?
Er gehörte innerhalb der Ampelkoalition zu denen, die den radikalen gesellschaftlichen Umbau im Sinne progressiver Machbarkeitsfantasien maßgeblich vorangetrieben haben – gemeinsam mit der ehemaligen grünen Familienministerin Lisa Paus. Auch das Selbstbestimmungsgesetz geht mit auf sein Konto.
Weg von der Biologie, hin zum Vertrag
Denn was genau waren Buschmanns „Vorarbeiten“ zum Abstammungsrecht? Um es in einem Satz zu sagen: weg von der Biologie, hin zum Vertrag, weg vom Kindeswohl, hin zum autonomen Willen des Erwachsenen. Das geltende Abstammungsrecht in Deutschland orientiert sich an der Biologie: Rechtliche Eltern eines Kindes sind seine biologischen Eltern. Die Mutter eines Kindes ist immer die Frau, die es geboren hat. Der Ehemann der Mutter ist automatisch der rechtliche Vater, in der Annahme, dass er auch der leibliche ist, beziehungsweise der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Buschmanns Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts sah hingegen vor, dass in lesbischen Paarkonstellationen die Frau der Kindsmutter zukünftig automatisch als zweite rechtliche Mutter anerkannt wird. Einen Vater gäbe es in diesem Fall nicht, denn am Zwei-Eltern-Prinzip wollte auch Buschmann festhalten. Mit einer Elternschaftsvereinbarung sollten zwei oder mehr Erwachsene bereits vor der Zeugung eines Kindes vereinbaren können, wer neben der Geburtsmutter zweiter Elternteil des Kindes wird. Mögliche Anwendungsfälle: eine private Samenspende sowie der Fall eines schwulen und eines lesbischen Paars, die die Zeugung eines Kindes vereinbaren mit dem Ziel, es gemeinsam im Wechselmodell aufzuziehen.
„Die gesellschaftliche Realität besser als bisher im Recht abbilden“, fordert Hubig. Das ist brandgefährlicher Ampel-Sprech, der den Koalitionswechsel offensichtlich unbeschadet überdauert hat, obwohl die Ampel-Parteien in der deutschen Bevölkerung schon lange nicht mehr mehrheitsfähig sind. Allein diesen Ansatz könnte man infrage stellen, würde doch zum Beispiel im Bereich des Strafrechts niemand auf die Idee kommen, das Recht der Realität gestiegener Gewaltkriminalität in der Hinsicht anzupassen, dass eine solche legalisiert wird.
Es geht um die Schaffung eines neuen Familienbegriffs
Außerdem: Die Vorschläge Buschmanns lassen keinen Zweifel daran, dass es nicht nur um eine Anpassung des Rechts an die Realität ging, sondern um die Schaffung eines neuen Familienbegriffs, in dem alles Familien sein darf, was Familie sein will – egal, wie es um das Kindeswohl beschaffen ist. Das in der UN-Kinderrechtskonvention geregelte Recht des Kindes, soweit möglich von seinen leiblichen Eltern betreut zu werden, fällt nämlich in dessen Plänen völlig über Bord. Ist Elternschaft nur noch Gegenstand eines Vertrages, dann ist es auch bis zur Legalisierung von Embryonen- und Eizellspende und der Leihmutterschaft nur noch ein logischer Schritt.
Comentários